Die Kanzlei
Ihr Anliegen.
An erster Stelle.
Ihr Anliegen.
An erster Stelle.

Der Name "Primus" – aus dem Lateinischen für "der Erste" – spiegelt nicht nur meine Expertise wider, sondern auch mein Engagement, dass Sie stets an erster Stelle stehen. Ihre rechtlichen Anliegen werden mit höchster Priorität behandelt.
Ich lege großen Wert auf Erreichbarkeit und bin für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und Terminvereinbarungen unter 0664/543 70 93 oder per E-Mail: office@primus-anwalt.at.
Ansprechpartner für Unternehmer und private Rechtsuchende:
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Zivilrecht, Schadenersatz, Prozessführung
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Trennung, Ehescheidung, Familienrecht
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Erbrecht, Testament
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Vertragserrichtung, Übergabe, Kaufvertrag
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Verwaltungsrecht
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Strafrecht
Ich vertrete und begleite Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen.
Als Ihre langfristige Wegbegleiterin stehe ich Ihnen mit umfassendem Fachwissen und einem klaren Fokus auf Ihre Bedürfnisse zur Seite.
Vertrauen und Effizienz sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf einer transparenten und klaren Kommunikation basieren.
Diskretion und Verschwiegenheit sind für mich selbstverständlich, denn Ihr Vertrauen ist das Fundament unserer Zusammenarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt in eine erfolgreiche rechtliche Zukunft gehen.
Ihre Rechtsanwältin in Deutschlandsberg. Hier zählt Ihr Anliegen an erster Stelle!
Persönliche Betreuung:
Sie werden von mir persönlich betreut. Ich verfüge im Bedarfsfall über ein umfangreiches Netzwerk an Spezialisten.
Unterhalt für das volljährige Kind
Die Dauer der Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, sondern endet mit dem Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit. Diese liegt vor, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt selbstständig decken kann. Während einer ernsthaft betriebenen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch, auch bei einem begründeten Studienwechsel. Eigene Einkünfte des Kindes können den Unterhaltsanspruch mindern, sofern sie nicht ausreichen, um den Lebensbedarf vollständig zu decken. Nach Ausbildungsende endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch, wenn das Kind keine sofortige Anstellung findet. In diesem Fall müssen die Eltern für eine zumutbare Dauer der Arbeitssuche weiter Unterhalt leisten, wobei das Kind aktiv und nachweislich Arbeit suchen muss. Wenn aber beispielsweise unbegründet ein konkreter Arbeitsplatz nicht angenommen wird, kann der Unterhaltsanspruch erlöschen. Bei Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit, etwa durch Krankheit, kann die Unterhaltspflicht erneut entstehen. Ab Eintritt der Volljährigkeit ist das unterhaltsberechtigte Kind selbst für die Durchsetzung des Unterhaltsbegehrens zuständig.
Scheidung im Einvernehmen
Bei der Scheidung unterscheidet man im Allgemeinen zwischen der strittigen und der einvernehmlichen Scheidung. Die große Mehrzahl der Ehen wird in der Praxis einvernehmlich geschieden. Die Umstellung auf eine einvernehmliche Scheidung ist auch noch möglich, wenn zunächst eine Scheidungsklage erhoben wurde. Was sind nun die allgemeinen Voraussetzungen für eine Scheidung im Einvernehmen? Zunächst ist das Einvernehmen darüber erforderlich, dass die Ehe nach § 55a EheG geschieden werden soll. Zudem muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben und unheilbar zerrüttet sein. Ferner muss dem Gericht eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt werden, welche folgende Regelungen enthalten muss: bei gemeinsamen Kindern Regelungen zur Obsorge, zum Hauptaufenthaltsort, Kontaktrecht und Kindesunterhalt sowie Regelungen zum Ehegattenunterhalt und zur Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, kann der gemeinsame Antrag auf einvernehmliche Scheidung bei dem Bezirksgericht gestellt werden, bei dem beide Ehegatten den letzten gemeinsamen Aufenthalt haben bzw. hatten. Durch Vereinbarung kann auch ein anderes Bezirksgericht zuständig gemacht werden. Ich begleite und unterstütze Sie in familienrechtlichen Fragestellungen und verfasse die notwendigen Eingaben an das Gericht.
Kauf von Immobilien
Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellen des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) kann vor bösen Überraschungen bewahren und Risiken vermeiden. Im Rahmen der rechtlichen Beratung durch den Rechtsanwalt werden vor dem Kauf einer Immobilie wichtige Fragen abgeklärt, wie beispielsweise, ob das Grundstück mit Rechten Dritter (zum Beispiel Wegerechten) belastet ist. Der Rechtsanwalt fungiert bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes als Treuhänder sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer.
Privatbeteiligung von Opfern im Strafverfahren
Die Privatbeteiligung ermöglicht es dem Opfer, über die Zeugeneigenschaft hinaus, einen erlittenen Schaden (zB Sachschaden, Schmerzengeld) direkt im Strafprozess zu fordern. Wichtig dabei ist, dass sich in diesem Fall das Opfer dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließt, was durch Erklärung vor der Polizei, gegenüber der Staatsanwaltschaft oder vor dem Gericht bis zum Abschluss des Beweisverfahrens geschehen kann. Jener Betrag, der im Rahmen der Privatbeteiligung geltend gemacht wird, muss möglichst genau beziffert werden. Die Privatbeteiligung ist ein wesentliches Opferrecht und besteht die Möglichkeit, Schadenersatz ohne die Durchführung eines Zivilprozesses zu erhalten. Das Opfer kann sich als Privatbeteiligter in dem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Erbrecht
Vorausschauend planen – rechtssicher vererben Ein klar geregeltes Erbe schützt Ihre Angehörigen und bewahrt vor Streitigkeiten. Egal ob Testament, Vermächtnis oder gesetzliche Erbfolge: Von der strukturierten Nachlassplanung über die Erstellung letztwilliger Verfügungen bis hin zur konsequenten Wahrung Ihrer Erbrechte – bei mir sind Sie bestens aufgehoben. Meine Leistungen im Überblick: • Testamente & letztwillige Verfügungen Individuelle Beratung und rechtssichere Gestaltung Ihrer Nachlassregelung. Ich unterstütze Sie auch bei der Anfechtung von Testamenten oder der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. • Gesetzliches Erbrecht & Pflichtteilsrecht Durchsetzung und Berechnung Ihrer Pflichtteils- und Ergänzungsansprüche – insbesondere bei lebzeitigen Schenkungen. • Verlassenschaft & Erbantritt Begleitung beim Antritt oder der Ausschlagung einer Erbschaft – auch bei komplexen, grenzüberschreitenden Verfahren. Die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren kann im schriftlichen Eingabeweg erfolgen. • Konflikte im Erbfall Ich vertrete Ihre Interessen konsequent sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – mit Nachdruck, aber auch dem nötigen Fingerspitzengefühl. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Erbrecht. Ich begleite Sie mit Herz und Verstand auf diesem Weg – vertrauensvoll, diskret und mit juristischem Feingefühl. Klarheit, Sicherheit und ein gutes Gefühl. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch – ich nehme mir Zeit für Sie.
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Ob nach einem Unfall, bei baulichen Mängeln, im Zusammenhang mit einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung oder bei Problemen mit einem mangelhaften Produkt – in meiner Kanzlei erhalten Sie rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchgesetzt werden – sei es im Zuge außergerichtlicher Verhandlungen oder in einem Gerichtsverfahren. Mögliche Schadenersatzansprüche können unter anderem sein: •Schmerzengeld •Ersatz von Verdienstentgang •Heilungs- und Behandlungskosten •Sachschäden •Ersatz immaterieller Schäden wie Schock- oder Trauerschäden oder entgangene Urlaubsfreude Typische Fälle, in denen ich Sie unterstütze: •Verkehrsunfälle, Sportunfälle, Skiunfälle •Baumängel und baurechtliche Gewährleistung •Vertragsmängel bei Kauf- oder Werkverträgen •Mängel beim Autokauf Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch in meiner Kanzlei in Eibiswald.
Kontakt
Mag. Birgit Primus, Rechtsanwältin
8552 Eibiswald 532 (Ärztezentrum)
Telefon: 0664/5437093
Email: office@primus-anwalt.at
